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1324. Juni 11. Goldberg (actum et datum).

Fer. sec. p. d. s. Trin.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, verreicht den Bürgern von Goldberg wegen ihrer getreuen Dienste die Hälfte von dem Zins der Kaufkammern auf ihrem Markte, sodass von jeder Kammer jährlich 1/2 Mk. Zins zu zahlen ist. Niemand darf in seinem Hause oder ausserhalb gedachter Kammern Tuch ausschneiden.

Z.: Johann Zchamborius genannt von Schiltperg, Heinrich von Sylicz (Seidlitz), Hermann Buch, Ludwig genannt Strit, Johann Liegnitzer Hofrichter, Johann von Shellindorph und Thammo von Poschwicz herzoglicher Kaplan und Ausfertiger dieses.


Or. im Bresl. Staatsarch. Stadt Goldberg No. 10 mit dem an vcrblasster rosa Seidenschnur hängenden beschädigten Fusssiegel des Ausstellers nebst Helmrücksiegel in grünem Wachs.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.